Möglichkeiten der Zustiftung
Ein Interview mit unserem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Andreas Kitta
Herr Kitta, das Stiftungsvermögen basiert auf dem Nachlass der Eheleute Röder. Gibt es die Möglichkeit der Zustiftung?
Ja, grundsätzlich kann jede Person einer Stiftung Geld geben. Er oder sie muss nur entscheiden: Möchte er bzw. sie das Stiftungskapital erhöhen oder soll das Geld dem Stiftungszweck zugeführt werden? In diesem Fall fließt es in die laufenden Hilfen ein und ist dann zügig aufgebraucht.
Wenn man sein Vermögen der Stiftung überlassen möchte: Wie sieht das praktisch aus?
Da gibt es mehrere Möglichkeiten: Man kann der Stiftung Vermögen schon zu Lebzeiten steuerfrei schenken. Oder man kann die Stiftung in sein Testament aufnehmen, bzw. auch sein ganzes Vermögen der Stiftung hinterlassen. Das wird oft gemacht, wenn keine direkten Nachkommen da sind. Man delegiert praktisch die Entscheidung über das Vermögen an die Stiftung. Das macht durchaus Sinn, wenn man den Stiftungszweck gut findet. Denn man spart den ganzen administrativen Aufwand einer eigenen Stiftung. Auf diese Weise wird das Vermögen letztlich auch viel effektiver eingesetzt.
Die Stiftung erfüllt ihren Zweck nur mit Geldern, die mit dem Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden. Wie ist das Vermögen angelegt?
Anlage für Stiftungen ist ein komplexes Thema, weil man als Stiftung ein anderes Ziel hat als klassische Privatanleger. Denn niemand verfolgt eigene Interessen: Was erwirtschaftet wird, muss dem Stiftungszweck zugeführt werden. Sonst könnte der Stiftung das Privileg der Steuerbefreiung aberkannt werden.
Wie legt man jetzt ein Vermögen so an, dass es Erträge erwirtschaftet?
Das ist in der heutigen Zeit gar nicht so einfach. Es gibt keinen risikolosen Zins mehr. Früher hatte man mit Staatsanleihen relativ garantierte Zinsen von ca. 4,5 - 5 Prozent. Heute können sie sogar in den Minusbereich rutschen. Dann haben Sie zum Ende der Laufzeit vielleicht sogar weniger, als Sie einbezahlt haben. Und Sie haben keine regelmäßigen Einkünfte. Die brauchen Sie aber, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Sie müssen Ihre Anlagen also streuen: Wir halten neben Anleihen auch Beteiligungen, Immobilien, Aktien, aber auch Edelmetalle, zum Beispiel Gold. Wir achten darauf, dass sich die Anlageklassen gegenseitig ausgleichen: Geht die eine nach oben, kann sie einen Stillstand in der anderen ausgleichen. Das ist unsere Strategie. Wir beobachten die Anlagen engmaschig und reagieren flexibel. Neben der Erwirtschaftung von Gewinn ist es auch unser Ziel, das Stiftungsvermögen möglichst krisensicher anzulegen.
Wer entscheidet über die Anlagen?
Im Prinzip entscheidet der Vorstand. Wir arbeiten Anlagenrichtlinien aus, die wir einem professionellen Vermögensverwalter an die Hand geben. Alles andere wäre unverantwortlich. So ein Vermögen können Sie nicht ehrenamtlich nach Feierabend gewinnbringend verwalten. Und wir arbeiten im Vorstand alle ehrenamtlich. Die Arbeit der Vermögensverwaltungsgesellschaft wird von uns natürlich sehr genau überprüft.
Das ganze Interview können Sie auch in unserer Jubiläums-Broschüre nachlesen.

30 Jahre Röder-Stiftung
Anlässlich des 100sten Geburtstags von Horst Röder blicken wir zurück auf die Geschichte und die Erfolge der Stiftung und wir verraten Ihnen unsere Visionen und Pläne für die kommenden Jahre. Viel Vergnügen beim Lesen!
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